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Als Gruppe ein Mehrfamilienhaus kaufen

– Publikationen

Frankfurter Rundschau

Zehn Freunde und Bekannte legen ihr Geld zusammen um gemeinsam ein Mehrfamilienhaus zu kaufen. Sie wollen alle Einheiten zu Eigentumswohnungen umwandeln und einziehen. Obgleich die Wohnungen von unterschiedlicher Größe und Qualität sind, bezahlt jede Partei zunächst den gleichen Betrag. Mit ihrem Zusammenschluss haben die Erwerber bereits eine GbR gegründet. Im GbR-Gesellschaftsvertrag sollten die Mitglieder als Zweck den Immobilienerwerb sowie die Umwandlung in Eigentumswohnungen festlegen.
Für diese Umwandlung muss zunächst ein Architekt oder Bauingenieur einen Aufteilungsplan erstellen, aus dem Lage und Größe der einzelnen Wohnungen ersichtlich ist. Diese Unterlagen prüft die Bauaufsichtsbehörde und stellt für jede Wohnung eine Abgeschlossenheitsbescheinigung aus. Anschließend verfasst ein Rechtsanwalt oder Notar eine Teilungserklärung, in der unter anderem die Rechte und Pflichten aller Wohnungseigentümer des Gebäudes untereinander festegelegt sind.
Den Gesamtpreis der Immobilie muss die GbR anteilmäßig auf jede Wohnung, die ein GbR-Mitglied bewohnen möchte, umrechnen. Hierfür empfiehlt sich ein Gebäudewertgutachten. Das berücksichtigt Kriterien wie Größe, Zustand, Stockwerkshöhe, Lichtverhältnisse und Ausstattung. Bei der Bewertung liegt vieles im Ermessen des Gutachters, weshalb mit seiner Beauftragung alle GbR-Mitglieder einverstanden sein sollten. Sonst endet die Bestimmung der einzelnen Beiträge mit einem Gegengutachten vor dem Gericht – und das gilt es von Anfang an zu vermeiden. Schließlich wollen ja alle friedlich unter einem Dach leben.

Jörg Müller
Der Autor ist Anwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der Frankfurter Kanzlei HauckSchuchardt.