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Baurecht:
"Einfügegebot: So klappt's auch mit dem Nachbarn"

– Aktuelles

Immobilienzeitung

Bebauungspläne und Gestaltungssatzungen regeln Art, Maß und Gestaltung des Bauvorhabens. Jedoch kann der Bauherr in seinem Bauantrag versuchen, sich unter Angaben von Gründen über den Bebauungsplan hinwegzusetzen. Existiert ein solcher Bebauungsplan, entscheiden die Behörden darüber, ob sich ein Vorhaben in die Umgebung einpasst oder nicht. Dass eine solche Entscheidung oft zu Streit zwischen Bauherr und Kommune führt, liegt auf der Hand. IZ-Gastautor Rechtsanwalt Bastian Hirsch erläutert, was Bauträger und Eigentümer in diesem Fall beachten müssen.